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Tarifverträge
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezeichnet mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Am 1. Oktober 2005 ist für unseren Verbandsbereich der Flächentarifvertrag TVöD-VKA für die Beschäftigten der Kommunen und kommunalen Einrichtungen in Deutschland in Kraft getreten und löste dort den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter/innen der kommunalen Arbeitgeber ab.
Hier können Sie sich die aktuellen Fassungen der Tarifwerke als pdf-Datei herunterladen:
Durchgeschriebene Fassungen des TVöD (Stand 1. Januar 2010)
- für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-K und -B)
- für den Dienstleistungsbereich Entsorgung (TVöD-E),
- für den Dienstleistungsbereich Verwaltung (TVöD-V),
- für den Dienstleistungsbereich Versorgung (TV-V) (Lesefassung vom 27.2.2010)
Besondere Teile
TVÜ-VKA
Fassung des 5. Änderungstarifvertrages vom 27. Februar 2010 TVÜ-VKA
TV-Ärzte/VKA und TVÜ-Ärzte/VKA
Finden Sie auf den Internetseiten der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber (VKA).
Weitere besondere Fassungen
Finden Sie auf den Internetseiten der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA).
Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikannten des öffentlichen Dienstes
Seit 1. Dezember 2009 ist der TVPöD in Kraft. Alle vorherigen Regelungen finden keine Anwendung mehr. Neben dem Tarifvertrag finden Sie hier auch Durchführungshinweise zum TVPöD und ein Muster für Verträge mit Praktikantinnen/Praktikanten.