Pflegezeitforderungen der Regierung überfordert die Wirtschaft ... weiter »
Tarifeinigung der Tarifrunde 2010:
14-seitiges Einigungs-
papier zum downloaden »
Sammlung Dienst- und Betriebsvereinbarungen wurde aktualisiert
Abschluss Tarifrunde 2010: Einigung mit Licht und Schatten
Einstimmiger Schlichterspruch im öffentlichen Dienst
Klaus Wowereit lobt den Tarifabschluss für die BVG ... weiter »
Neues modernes Tarifwerk für die Stiftung Oper in Berlin ... weiter »
KAV erzielt Tarifkompromiss für BVG und BT ... weiter »
Neue VKA-Arbeits-
kampfrichtlinien erschienen ... weiter »
Die aktuelle Ausgabe Arbeitgeber-Magazin ist erschienen: Informieren Sie sich zur Tarifrunde oder lesen Sie ein Interview mit Klaus Wowereit
Mitglieder werben Mitglieder: Aktion gestartet ... weiter »
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Sammlung Dienstvereinbarungen
Dienstvereinbarungen sind das rechtliche Ergebnis des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Personalrat. Sie kleiden beispielsweise Fragen des Betriebsablaufs, über die eine Einigung erzielt worden ist, in eine verbindliche Form. In betrieblichen Vereinbarungen können alle Angelegenheiten geregelt werden, die zum Aufgabengebiet der Personalräte gehören und üblicherweise nicht durch Tarifvertrag geregelt werden.
Mit dieser Sammlung, die kontinuierlich um weitere Themen ergänzt wird, möchte der KAV Berlin seinen Mitgliedern Arbeitshilfen zur Erstellung ihrer betrieblichen Vereinbarungen an die Hand geben.
Dienstvereinbarungen können Sie derzeit zu folgenden Themen abrufen:
- Abmahnungen
- Arbeitsschutz
- Arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
- Außerbetriebliche Arbeitsstätten (Telearbeit)
- Benchmarkingprozess
- Berufsausbildung
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen
- Dienstkleidung
- Einsatz von Arbeitskapazitätsabbau-Instrumenten
- Flexibilisierung der Arbeitszeit
- Frauenförderung
- Gleitende Arbeitszeit
- Grundsätze zur Urlaubsgewährung
- Ideenmanagement/Vorschlagwesen
- Integration schwerbehinderter Menschen
- Leistungsentgelt
- Mitarbeitergespräche
- Nichtraucherschutz
- Nutzung elektronischer Medien
- Partnerschaftliches Verhalten
- Personaldatenverarbeitung
- Umgang mit Suchtmitteln und suchtmittelbedingten Problemen
- Weiterbildung
Im TVöD wird den Unternehmen durch eine Vielzahl von Öffnungsklauseln die Möglichkeit gegeben, spezielle Regelungen, die die Belange des Unternehmens berücksichtigen, zu vereinbaren. Damit Sie diese Möglichkeit nutzen können, bietet der KAV Berlin Ihnen nicht nur die oben genannten Dienstvereinbarungen, sondern auch verschiedene Betriebsvereinbarungen an.
Die von der VKA hierzu erstellten Mustervereinbarungen zum Arbeitszeitkorridor, Bereitschaftsdienst, Leistungsentgelt und zur Rahmenzeit stehen ebenfalls für Sie bereit.
Darüber hinaus können wir Ihnen Mustervereinbarungen zu weiteren für Sie relevanten Themen zur Verfügung stellen. Auf Anfrage können Sie die Vereinbarungen auch als Word-Dokumente erhalten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Ulrike Hein: 030- 21 45 81-15.