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Sammlung Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen sind das rechtliche Ergebnis des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Personalrat. Sie kleiden beispielsweise Fragen des Betriebsablaufs, über die eine Einigung erzielt worden ist, in eine verbindliche Form. In betrieblichen Vereinbarungen können alle Angelegenheiten geregelt werden, die zum Aufgabengebiet der Personalräte gehören und üblicherweise nicht durch Tarifvertrag geregelt werden.
Mit dieser Sammlung, die kontinuierlich um weitere Themen ergänzt wird, möchte der KAV Berlin seinen Mitgliedern Arbeitshilfen zur Erstellung ihrer betrieblichen Vereinbarungen an die Hand geben.

 

Dienstvereinbarungen können Sie derzeit zu folgenden Themen abrufen:

 

- Abmahnungen
- Arbeitsschutz
- Arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
- Außerbetriebliche Arbeitsstätten (Telearbeit)
- Benchmarkingprozess
- Berufsausbildung

- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen
- Dienstkleidung

- Einsatz von Arbeitskapazitätsabbau-Instrumenten

- Flexibilisierung der Arbeitszeit
- Frauenförderung

- Gleitende Arbeitszeit
- Grundsätze zur Urlaubsgewährung
- Ideenmanagement/Vorschlagwesen
- Integration schwerbehinderter Menschen
- Leistungsentgelt

- Mitarbeitergespräche
- Nichtraucherschutz
- Nutzung elektronischer Medien
- Partnerschaftliches Verhalten
- Personaldatenverarbeitung
- Umgang mit Suchtmitteln und suchtmittelbedingten Problemen
- Weiterbildung

 

Im TVöD wird den Unternehmen durch eine Vielzahl von Öffnungsklauseln die Möglichkeit gegeben, spezielle Regelungen, die die Belange des Unternehmens berücksichtigen, zu vereinbaren. Damit Sie diese Möglichkeit nutzen können, bietet der KAV Berlin Ihnen nicht nur die oben genannten Dienstvereinbarungen, sondern auch verschiedene Betriebsvereinbarungen an.


Die von der VKA hierzu erstellten Mustervereinbarungen zum Arbeitszeitkorridor, Bereitschaftsdienst, Leistungsentgelt und zur Rahmenzeit stehen ebenfalls für Sie bereit.

 

Darüber hinaus können wir Ihnen Mustervereinbarungen zu weiteren für Sie relevanten Themen zur Verfügung stellen. Auf Anfrage können Sie die Vereinbarungen auch als Word-Dokumente erhalten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Ulrike Hein: 030- 21 45 81-15.