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Willkommen beim Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin
Liebe Leserinnen und Leser,
immer wieder geraten Vorstände und Geschäftsführer öffentlicher Einrichtungen und Betriebe in die Kritik. Vergessen wird dabei oft, wie sehr sich gerade Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder kommunaler Unternehmen mit ihrer Arbeit und ihren Entscheidungen für das Gemeinwohl einsetzen. Vergessen wird dabei auch der bekannte Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“. Oft werden Vorstände bereits vorverurteilt, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt.
Worauf begründet sich diese Einstellung? Auch für Vorstände muss dieser Rechtsgrundsatz selbstverständlich gelten. Hinzu kommt noch, dass die Vorstände und Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen weitreichende Entscheidungen stets nach Abstimmung und Prüfung der Sachverhalte im Aufsichtsrat treffen. Sie unterliegen der Weisung des Aufsichtsrates und treffen keine persönlich motivierten Entscheidungen. Eine Vorverurteilung in schwebenden Verfahren schadet dem Ansehen der öffentlichen Unternehmen und wirft ein schlechtes Licht auf ihre Arbeit und ihre handelnden Personen.
Die Diskussionen um mögliches Missmanagement oder Fehlentscheidungen werden den landeseigenen Unternehmen, die sich um die Daseinsvorsorge in Berlin kümmern, in keiner Weise gerecht, verhalten sie sich oft vorbildlich: Im April wurden beispielsweise die KAV-Mitglieder Berliner Stadtreinigungsbetriebe und die Berliner Wasserbetriebe mit dem „CEEP-CSR Label“ geehrt. Dieses Label ist eine Auszeichnung kommunaler Unternehmen für ihre gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Kunden und für ihr Verhalten gegenüber der Zivilgesellschaft und ihr Umweltmanagement.
Ihre
Claudia Pfeiffer Geschäftsführerin
Mit freundlichen Grüßen
