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Chronik des Verbandes

2009 – Mitgliederrekord

 

Im KAV Berlin sind inzwischen über 66 Mitglieder organisiert – so viele, wie noch nie zuvor in seiner Geschichte. Damit vertritt er die gesamte Bandbreite des öffentlichen Lebens in Berlin - von der Stadtreinigung BSR, den Berliner Wasserbetrieben, der BVG, den Vivantes-Krankenhäuser bis hin zu den Hochschulen, vielen kulturellen und sozialen Einrichtungen, Kammern sowie Wohnungsgesellschaften.

 

2006 – Der Umzug

 

Die erfolgreiche Mitgliedergewinnung ließ die Geschäftsstelle des KAV Berlin aus allen Nähten platzen. Mehr Aufgaben verlangten nach mehr Mitarbeitern und diese benötigten Büroräume. Deshalb zog der KAV Berlin am 1. April 2006 in seine heutige Geschäftsstelle in der Charlottenburger Goethestraße. Hier verfügte der Verband für seine Mitglieder über adäquate Räumlichkeiten für Tarifverhandlungen, Fortbildungen und Erfahrungsaustausche.

 

2003 - Der Einschnitt  

 

Im Jahr 2003 trat das Land Berlin aus dem KAV Berlin aus. Der Senat begründete den Austritt mit der ablehnenden Haltung der Gewerkschaften zum Senatsvorschlag eines Solidarpaktes. Deshalb beschloss der Senat im Oktober 2002 mit Wirkung zum 31. Januar 2003 aus dem KAV Berlin auszutreten.

Der Senat kündigt als Land Berlin die Mitgliedschaften in den Arbeitgeberverbänden (KAV Berlin und der Vereinigung der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes Berlin VAdöD) mit Wirkung zum 31. Januar 2003. Ab Februar 2003 herrschte Verbandsfreiheit.

Betroffen waren allen tarifgebundenen Beschäftigten des sogenannten unmittelbaren Landesdienstes. Zumindest in der Theorie nicht betroffen von dieser Verbandsflucht waren Betriebe und Unternehmen des Landes Berlin, die einen eigenen Arbeitgeberstatus haben und selbst Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind – also alle Anstalten des öffentlichen Rechts (wie zum Beispiel BVG und BSR), Stiftungen des öffentlichen und des privaten Rechts, Körperschaften wie Universitäten und GmbHs wie Vivantes.

 

2001 – Die Umbenennung

 

Um die Eigenständigkeit nach außen zu verdeutlichen, stimmten die Mitglieder im Dezember 2001 einstimmig für eine erneute Umbenennung. Der Verband erhielt die prägnante Bezeichnung „ Kommunaler Arbeitergeberverband Berlin“ (KAV Berlin), die er bis heute trägt.

 

1999 - Die Selbständigkeit

 

Zum 1. Januar 1999 erfolgte die Externalisierung der AV Berlin aus der Senatsverwaltung für Inneres. Im Zuge der Verselbständigung des Verbandes wurde die Bezeichnung zum 1. Januar 1999 auf „Arbeitsrechtliche Vereinigung Berlin e.V.“ (AV Berlin) geändert. Die Selbständigkeit markierte die eigentliche Gründung des Verbandes. Sowohl räumlich als auch personell und natürlich wirtschaftlich stand der Verband nun auf eigenen Füßen. Das Ziel des selbständigen Verbandes steht voll und ganz im Zeichen der Mitgliedergewinnung und Mitgliederbindung.

Ab 2000 wurden die satzungsgemäßen Voraussetzungen für eine Gastmitgliedschaft geschaffen. Gastmitglieder bekommen alle Dienstleistungen unseres Verbandes, unterliegen jedoch nicht der Tarifbindung.

Ebenfalls im Jahr 2000 erhielten die ordentlichen Mitglieder des AV Berlin die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft um die bei ihnen beschäftigten Angestellten zu erweitern. Bei diesen Mitgliedern fand nun das Tarifrecht der Kommunen Anwendung.

 

1953Gründung des AV Berlin

 

Nach der Gründung der Bundesrepublik schlossen sich in den einzelnen Ländern die Kommunen, gemeindlichen Betriebe und Unternehmen zu regionalen kommunalen Arbeitgeberverbänden zusammen. Als Spitzenverband gründeten sie die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), die heute ihren Sitz in Frankfurt am Main hat.

Bereits 1953 beschloss der Senat von Berlin, eine arbeitsrechtliche Vereinigung zu bilden, deren Zuständigkeit bei der Senatsverwaltung für Inneres lag. Dieser neu gegründete kommunale Arbeitgeberverband erhielt den Namen „Arbeitsrechtliche Vereinigung öffentlicher Verwaltungen, Betriebe und gemeinwirtschaftlicher Unternehmen in Berlin“, kurz AV Berlin.

Der Verband wurde mit dem Ziel gegründet, für die Arbeiter des öffentlichen Dienstes des Westteils Berlin und die als weitere Mitglieder in Betracht kommenden juristischen Personen insbesondere durch eine gemeinsame, sachgerechte Tarifpolitik möglichst gleiche Arbeits- und Lohnbedingungen zu gewährleisten. Zur Wahrnehmung der Interessen von Angestellten wurde der Verband von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes in Berlin gegründet.

Die AV Berlin betreute bis Ende 1998 unter dem Dach der Senatsinnenverwaltung die Mitglieder. Die Anbindung eines Kommunalen Arbeitgeberverbandes an ein Landesministerium gab es außer im Stadtstaat Bremen nur in Berlin und stellte damit im Bundesgebiet eine Ausnahme dar.